Gemeinschaftspraxis
Dr.med. Wolfgang Lensing & Dr.med. Almut Wistokat-Wülfing
Jordanstr. 28
30173 Hannover

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sowie mit den S-Bahnlinie S1, S2 & S5 Haltestelle "Bhf. Bismarckstr.".

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Unsere Praxis ist rollstuhl- und behindertengerecht eingerichtet.


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News

Zahn- und Frauenärzte zum Tag der Zahngesundheit am 25. September 2024

Lächeln für Zwei – ein strahlendes Lächeln und das Wohl des ungeborenen Kindes hängen eng miteinander zusammen. Während eine Schwangerschaft viele körperliche und emotionale Veränderungen mit sich bringt, achten Frauenärztinnen und Frauenärzte auch auf die Mundgesundheit. Hormonelle Veränderungen beeinflussen die Mundgesundheit und können zu Schwangerschaftskomplikationen führen. Gemeinsam mit der Bundeszahnärztekammer (BZÄK) weist der Berufsverband der Frauenärzte e.V. (BVF) am Tag der Zahngesundheit auf die fachärztliche Kooperation in der Schwangerenvorsorge hin und informiert gemeinsam mit einem ausführlichen Fachartikel und mehreren Reels auf dem Instagram-Kanal „Schwanger mit dir“.

Dr. Klaus Doubek, Präsident des BVF, kommentiert: „Die Zahn- und Mundgesundheit während der Schwangerschaft ist von großer Bedeutung für den Verlauf der Schwangerschaft. Dank der hochwertigen, frauenärztlichen Schwangerenvorsorge in Deutschland, die international als Vorbild gilt, können wir werdende Mütter umfassend beraten, betreuen und an unsere zahnärztlichen Kolleginnen und Kollegen verweisen.“

Prof. Dr. Christoph Benz, Präsident der BZÄK, ergänzt: „Während in vielen anderen Ländern die Zahn- und Mundgesundheit oft nicht ausreichend in die Schwangerenvorsorge integriert ist, stellen wir durch die enge Zusammenarbeit sicher, dass die Mundgesundheit der werdenden Mütter positiv beeinflusst wird. Auch dem Risiko von Schwangerschaftskomplikationen wird entgegengewirkt und damit auch schon an die Mundgesundheit des kleinen Kindes gedacht.“

Versorgung während der Schwangerschaft: Verlässlicher Begleiter mit Weitblick

Die frauenärztliche Schwangerenvorsorge ist weit mehr als nur medizinische Routine – sie ist ein verlässlicher Begleiter durch die besondere Zeit der gesamten Schwangerschaft. In jeder Phase haben Frauenärztin oder Frauenarzt die Gesundheit von Mutter und Kind im Blick, um Vertrauen, Sicherheit und Wohlbefinden zu bieten. Regelmäßige Vorsorgeuntersuchungen ermöglichen nicht nur die umfassende Dokumentierung des regelrechten Wachstums des Babys, sondern schaffen auch wertvolle Momente der Vorfreude. Im Rahmen der Schwangerenberatung soll die Ärztin oder der Arzt in der Schwangerschaft bedarfsgerecht über die Bedeutung der Mundgesundheit für Mutter und Kind aufklären: frühzeitig sensibilisieren und rechtzeitig an eine Zahnärztin oder einen Zahnarzt verweisen.

Die Relevanz der Mundgesundheit während der Schwangerschaft

Schwangerschaftsbedingte hormonelle Veränderungen beeinflussen den gesamten Körper, einschließlich des Mundraums. Diese hormonellen Schwankungen können zu einer erhöhten Anfälligkeit für Gingivitis und Parodontitis führen. Wissenschaftliche Studien belegen, dass unbehandelte Zahnfleischerkrankungen mit einem höheren Risiko für Frühgeburten und niedrigem Geburtsgewicht in Verbindung stehen. Daher sind eine stringente Mundhygiene und regelmäßige zahnärztliche Kontrollen während der Schwangerschaft von zentraler Bedeutung. Frauenärztin oder Frauenarzt wird im Verlauf der Schwangerenvorsorge die Schwangere regelmäßig nach ihrem Befinden und auch Zahnproblemen fragen – denn auch Übergeben oder neue Essgewohnheiten beeinflussen den Mundraum zusätzlich – und ggf. an eine Zahnarztpraxis verweisen.

Gesundheitsrisiken minimieren – Präventivmaßnahmen maximieren

Unbehandelte orale Infektionen können weitreichende gesundheitliche Konsequenzen nach sich ziehen. Durch eine enge interdisziplinäre Kooperation zwischen Frauenärzten und Zahnärzten können präventive Maßnahmen frühzeitig ergriffen werden, um Risiken zu minimieren und eine optimale gesundheitliche Betreuung sicherzustellen. Schwangeren wird empfohlen, ihre Mundgesundheit regelmäßig überprüfen zu lassen und bei Anzeichen von Zahnfleischentzündungen umgehend zahnärztliche Hilfe in Anspruch zu nehmen.

Idealerweise sollten werdende Mütter bereits vor der Schwangerschaft einen Zahnarzttermin wahrnehmen, um sicherzustellen, dass keine unbehandelten Zahnerkrankungen vorliegen. Während der Schwangerschaft sind Zahnkontrollen besonders im zweiten Trimenon – zwischen der 13. und 21. Schwangerschaftswoche – empfehlenswert. Zu diesem Zeitpunkt ist das Risiko für Komplikationen am geringsten und der Komfort für die Schwangere am größten. Darüber hinaus wird eine professionelle Zahnreinigung im zweiten Trimester angeraten, um Zahnbeläge und Bakterien effektiv zu entfernen und das Risiko für Zahnfleischentzündungen zu reduzieren.

Gemeinsam für eine optimale, medizinische Gesundheitsversorgung

Der Tag der Zahngesundheit 2024 bietet eine wertvolle Plattform für BVF und BZÄK, um das Thema „Mundgesundheit in der Schwangerschaft“ in den Fokus der Öffentlichkeit zu rücken und die Aufklärung zu intensivieren. Auf dem Schwangerenvorsorgekanal „Schwanger mit dir“ auf Instagram wird in mehreren Reels auf die wichtigsten Themen der Zahngesundheit in der Schwangerschaft eingegangen.

Detaillierte Informationen finden sich im Fachartikel „Die Mundgesundheit der werdenden Mutter“ in FRAUENARZT Nr. 9, Veröffentlichung am 19.09.2024.

05.09.2024 DGA | Quelle: Bundeszahnärztekammer

Wie funktioniert eigentlich die Finanzierung der GKV?

Allgemeiner Beitragssatz und Zusatzbeitrag, durchschnittlicher Zusatzbeitrag, Gesundheitsfonds: Das alles hängt mit den gesetzlichen Krankenkassenbeiträgen zusammen. Aber wie genau? Die SBK Siemens-Betriebskrankenkasse bringt Licht ins Dunkel.

Wie berechnet sich der Krankenkassenbeitrag? Der Krankenkassenbeitrag besteht aus zwei Bausteinen: dem allgemeinen Beitrag und dem Zusatzbeitrag. Beide werden prozentual anhand der Einkünfte berechnet.

Der gesetzlich festgeschriebene allgemeine Beitrag beträgt 14,6 Prozent des Einkommens (2024). Die Höhe des durchschnittlichen Zusatzbeitrags liegt aktuell bei 1,7 Prozent. Beim kassenindividuellen Zusatzbeitrag variiert die Höhe von Kasse zu Kasse.  

Zahlen alle Versicherten den gleichen allgemeinen Beitrag? Grundsätzlich erst einmal ja, zumindest prozentual. Allerdings gibt ein paar Ausnahmen: Versicherte, die keinen Anspruch auf Krankengeld haben, zahlen lediglich einen ermäßigten Beitragssatz an ihre Krankenversicherung. Dieser liegt bei 14,0 Prozent.

Wer dagegen keine Einkünfte hat, zahlt den gesetzlichen Mindestbeitrag für eine Krankenversicherung, der zurzeit bei monatlich 172,04 Euro plus Zusatzbeitrag liegt. Für Arbeitslose werden Beiträge von der Bundesagentur für Arbeit (Arbeitslosengeld 1) bzw. das JobCenter (Bürgergeld) übernommen. Familienversicherte zahlen überhaupt keinen Beitrag.

Neben dem Mindestbeitrag für Krankenkassen gibt es auch einen Höchstbeitrag für gesetzliche Krankenversicherungen. 2024 beträgt dieser monatlich 755,55 Euro, hinzu kommt der Zusatzbeitrag.

Wichtig zu wissen: Während Selbstständige in der Regel den gesamten Krankenkassenbeitrag selbst entrichten, zahlen Angestellte nur die Hälfte – die anderen 50 Prozent übernimmt der Arbeitgeber.

Was ist der Zusatzbeitrag bei der Krankenkasse? Neben dem bundeseinheitlichen allgemeinen Beitragssatz spielt für die Berechnung des Krankenkassenbeitrags auch der Zusatzbeitrag eine Rolle, den jede Kasse erhebt. Mit den Zusatzbeiträgen haben die Krankenkassen die Möglichkeit, ihren zusätzlichen Finanzbedarf zu decken. Zum Beispiel um ihren Versicherten besondere Leistungen anbieten zu können oder auch um ungeplante Ausgabensteigerungen abzufedern, die z.B. durch Vorhaben des Gesetzgebers, erhöhte Inanspruchnahme, regionale Unterschiede oder andere äußere Umstände verursacht werden.

Was ist der Unterschied zwischen dem kassenindividuellen und dem durchschnittlichen Zusatzbeitrag? Üblicherweise ist mit dem Zusatzbeitrag einer Krankenkasse der kassenindividuelle Beitragssatz gemeint (siehe oben).

Davon zu unterscheiden ist der durchschnittliche Zusatzbeitrag. Dieser ist eine rein rechnerische Größe und hat mit einem realen Durchschnittsbetrag aller geltenden Zusatzbeiträge nichts zu tun. Er besagt, welcher Zusatzbeitrag rein rechnerisch notwendig wäre, um über die gesamte GKV hinweg Einnahmen und Ausgaben in Balance zu bringen.

Wer entscheidet über die Höhe der Krankenkassenbeiträge? Über den allgemeinen Beitragssatz sowie Ermäßigungen, Höchst- und Mindestbeiträge entscheidet der Gesetzgeber, also das Bundesministerium für Gesundheit (BMG). Das BMG legt zudem jährlich zum 31. Oktober den durchschnittlichen Zusatzbeitrag fest.

Grundlage für diese Schätzung ist die Prognose des so genannten Schätzerkreises. Dieses Gremium setzt sich zusammen aus Fachleuten des Bundesministeriums für Gesundheit, des Bundesamtes für Soziale Sicherung sowie des GKV-Spitzenverbandes. Es berät immer im Herbst über die zu erwartenden Einnahmen und Ausgaben der GKV im nächsten Jahr.

Was passiert mit den Beiträgen für die gesetzliche Krankenversicherung (GKV)? Die Beiträge der Versicherten und ihrer Arbeitgeber fließen erst einmal in einem gemeinsamen Topf, den Gesundheitsfonds. In den Gesundheitsfonds werden zudem vom Bund zusätzliche Mittel eingezahlt. Mit diesen Bundesmitteln werden Ausgaben (zumindest teilweise) refinanziert, die die GKV für den Staat übernimmt – wie zum Beispiel die oben genannten Beiträge für Bürgergeldempfänger.

Anschließend werden die gesammelten Mittel nach bestimmten Kriterien wieder an die Krankenkassen verteilt. Man spricht hier von Zuweisungen an die Krankenkassen. Sie erhalten pro Versichertem eine Grundpauschale sowie Zu- und Abschläge, die von verschiedenen Faktoren wie beispielsweise dem Alter, dem Geschlecht oder Erkrankungen abhängen.

02.09.2024 DGA | Quelle: SBK Siemens-Betriebskrankenkasse

Gesundes-Herz-Gesetz bleibt trotz Nachbesserungen überflüssig

Anlässlich der Kabinettssitzung zum Gesundes-Herz-Gesetz (GHG) am 28. August 2024 erklärt Ulrike Elsner, Vorstandsvorsitzende des Verbandes der Ersatzkassen e. V. (vdek):

„Auch wenn die Koalition die Kritik von Krankenkassen und großen Teilen der Gesundheitsszene am GHG nun teilweise aufgenommen hat, halten wir das Gesetz für überflüssig. Die Festlegung und Ausgestaltung der Früherkennungsuntersuchungen bei Kindern, die Check-ups bei Erwachsenen und die Verschreibung von cholesterinsenkenden Arzneimitteln – Statinen – sollen laut Kabinettsentwurf nun wieder dem Gemeinsamen Bundesausschuss (G-BA) zugewiesen werden. Allerdings bleibt der Gestaltungsrahmen für den G-BA eng begrenzt. Ebenso bleibt es bei der undifferenzierten Aufblähung von Früherkennungsuntersuchungen, anstatt eine zielgerichtete Auswahl derjenigen vorzunehmen, die profitieren könnten.

Arzneimittel statt Prävention ist falscher Ansatz Das Gesundes-Herz-Gesetz verfolgt weiter einen nicht zeitgemäßen Präventionsansatz und setzt auf Zweckentfremdung von den Mitteln der gesetzlichen Krankenkassen für Arzneimittel anstelle gesundheitsfördernder Bewegung, Ernährung und Verhaltensanpassungen für ein rauchfreies Leben. Wenn die Bundesregierung im einleitenden Satz zum Gesetzentwurf feststellt, dass in Deutschland die Gesundheitsausgaben pro Kopf um ein Fünftel höher liegen als im EU-Durchschnitt, die Lebenserwartung aber deutlich geringer ist, sollte Schluss sein mit einer Politik nach dem Motto ,viel hilft viel‘. Medizinische Ressourcen und Finanzmittel der Versicherten und Arbeitgeber müssen sachgerecht eingesetzt werden.“

Sonnenschutz-Mythen und ihr Wahrheitsgehalt

Sommer, Sonne, Strand und Meer. Das klingt nach einem perfekten Urlaubstag irgendwo im schönen Süden. Aber was sagt unsere Haut dazu? Die richtigen Antworten auf diese Frage geben die Apothekenteams in Nordrhein. Sie nehmen die wichtigsten Mythen, die rund um das Thema Sonnenschutz kursieren, genau unter die Lupe. Denn noch immer wird die Gefahr unterschätzt, die der Haut und damit der Gesundheit durch zu viel UV-Strahlung droht.

Mythos 1: An bewölkten Tagen und im Schatten braucht man keinen Sonnenschutz

"Diese Einschätzung ist falsch", erklärt Apotheker Thomas Preis, Vorsitzender Apothekerverband Nordrhein e.V. "Wolken lassen bis zu 90 Prozent der UV-Strahlen durch. Wie stark die Sonnenstrahlen tatsächlich sind, lässt sich am sogenannten UV-Index ablesen, den beispielsweise der Deutsche Wetterdienst bekannt gibt. Der UV-Index gibt den jeweils erwarteten Tagesspitzenwert der sonnenbrandwirksamen UV-Strahlung am Boden an. Dabei gilt: Je höher der UV-Index ist, desto höher ist die UV-Bestrahlungsstärke und desto größer ist das Risiko, bei ungeschützter Haut einen Sonnenbrand zu bekommen. Auch im Schatten können bis zu 50 Prozent der UV-Strahlen die Haut erreichen und zu einem Sonnenbrand führen. Besondere Vorsicht ist am Strand und Wasser geboten, da die Reflexion des Lichts auf dem Wasser und dem Sand die UV-Belastung weiter verstärkt.

Mythos 2: Ein guter Sonnenschutz hält den ganzen Tag

Sonnenschutzmittel wirken maximal so lange, wie der Lichtschutzfaktor (LSF) auf der Verpackung das angibt. Liegt die Eigenschutzzeit bei heller Haut beispielsweise bei 10 Minuten, verlängert sich der Schutz bei LSF 30 auf maximal 300 Minuten, also fünf Stunden. Voraussetzung ist allerdings, dass bereits beim ersten Eincremen ausreichend Sonnenmilch verwendet wird. Als Faustregel gilt: 3 bis 4 Esslöffel auf den ganzen Körper auftragen, wovon ein Teelöffel für Gesicht und Hals eingeplant werden sollte und alle zwei Stunden nachcremen. Denn durch Schwitzen, Wasser oder Abtrocknen mit dem Handtuch kann sich die Wirkzeit des Sonnenschutzes deutlich reduzieren.

Mythos 3: Sonnencreme aus dem vergangenen Jahr ist noch verwendbar

Bei vielen Familien ist häufig noch geöffnete Sonnenschutzcreme aus dem letzten Sommerurlaub vorhanden. Es besteht das Risiko, dass der UV-Schutz nicht mehr ausreichend gewährleistet ist. Das liegt an dem Sauerstoff, der in die Tube oder die Flasche eingetreten ist und die Inhaltsstoffe verändert haben kann. Ein französisch-amerikanisches Forschungsteam hat zudem bei einer aktuellen Untersuchung festgestellt, dass sich bei Sonnencremes mit der Zeit möglicherweise krebserregende Stoffe bilden können.

Zudem gilt: Wenn die Sonnencreme komisch riecht, sich Öl oder Wasser abgesetzt haben oder sich die Farbe verändert hat, sollte sie entsorgt werden.

Mythos 4: Mallorca-Akne entsteht durch zu viel Sonne

Die UV-Strahlung spielt zwar eine Rolle. Doch Mallorca-Akne entsteht in der Regel durch das Zusammenspiel von Sonne und bestimmten Inhaltsstoffen von Hautpflege- und Sonnenschutzpräparaten. "Wer zu Mallorca-Akne neigt, sollte am besten emulgator- und fettfreie Sonnenschutzgele nutzen", erläutert Apotheker Dr. Armin Hoffmann, Präsident der Apothekerkammer Nordrhein.

Mythos 5: Sonnenbrand lässt sich am besten mit Quark behandeln

Omas bekanntes Hausmittel verschafft tatsächlich Linderung. Denn Quark lässt sich gut verstreichen, wirkt kühlend und spendet Feuchtigkeit. Auch feuchtigkeitsspendende After-Sun-Produkte wirken wohltuend. Bei starker Entzündung oder Juckreiz können Gels mit Hydrocortison Linderung verschaffen. Allerdings darf hier im Anschluss nicht wieder in der Sonne gebadet werden. Der Einsatz von entzündungshemmenden Schmerzmitteln kann im Einzelfall auch sinnvoll sein.

Für eine persönliche Beratung in Kombination mit einer professionellen Hautanalyse zur Ermittlung des individuell am besten geeigneten Sonnenschutzmittels sowie für alle Fragen rund um das Thema "Haut und Sonnenschutz" stehen die Apothekenteams in Nordrhein insbesondere in den Sommermonaten zur Verfügung.



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Airflow-Geräte

Pulver-Strahl-Geräte, mittels derer Verfärbungen an den sichtbaren Zahnflächen entfernt werden können, ohne dass der Zahnschmelz angegriffen wird.